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Sehr verehrte Verbraucher,
Das ist wirklich skandalös:
seit August 2012 ist der Politik bekannt, „Sofern die gesetzlichen Regelungen eingehalten und die erforderlichen technischen Maßnahmen getroffen werden, ist aus geowissenschaftlicher Sicht prinzipiell ein umweltverträglicher Einsatz der Fracking-Technologie möglich.“

BGR-Stellungnahme zum UBA-Gutachten (Vollständiges Dokument)
BUNDESANSTALT FÜR GEOWISSENSCHAFTEN UND ROHSTOFFE HANNOVER
Stellungnahme der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe zum Gutachten des Umweltbundesamtes (UBA) „Umweltauswirkungen von Fracking bei der Aufsuchung und Gewinnung von Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten – Risikobewertung, Handlungsempfehlungen und Evaluierung bestehender rechtlicher Regelungen und Verwaltungsstrukturen“ UFOPLAN-NR. 3711 23 299
Autoren:
Dr. M. Kosinowski
Dr. U. Berner
Dr. D. Franke
Dr. C. Gaedicke
Dr. P. Gerling
Prof. Dr. T. Himmelsbach Dipl.-Ing. R. Jatho
Dr. H. Klinge Dipl.-Ing. S. Krug Dipl.-Geol. S. Ladage Dr. T. Tischner
Dr. S. Vassolo Dipl.-Geol. M. Zaepke

Fazit des Gutachtens:
Im Ergebnis unterstreicht das UBA-Gutachten, dass eine Erkundung, Erschließung und Förderung von nicht-konventionellem Erdgas grundsätzlich umweltverträglich möglich ist.
Zu dieser Feststellung kommt auch die Risikostudie Fracking des Informations- und Dialogprozesses der ExxonMobil (Exxon 2012). Damit wird die Kernaussage der BGR Studie (BGR 2012) bestätigt: Sofern die gesetzlichen Regelungen eingehalten und die erforderlichen technischen Maßnahmen getroffen werden, ist aus geowissenschaftlicher Sicht prinzipiell ein umweltverträglicher Einsatz der Fracking-Technologie möglich.
Voraussetzung sind detaillierte standortbezogene Voruntersuchungen unter Berücksichtigung des lokalen geologischen Aufbaus des tieferen Untergrundes. Heute kommt eine Vielzahl an modernen geologischen, geophysikalischen, gebirgsmechanischen, geochemischen, petrophysikalischen und hydro- geologischen Methoden, Untersuchungen und Modellierungen zum Einsatz. Dieses dient neben der Bewertung des Erdgaspotentials in erster Linie der Untersuchung und Bewertung von Barrieregesteinen, die einen Austausch von Fluiden (Flüssigkeiten und Gasen) aller Art zwischen unterschiedlichen Horizonten verhindern.

Zusammenfassung des Gutachtens
Im UBA-Gutachten ist durchgängig erkennbar, dass es federführend von Hydrogeologen verfasst wurde, deren Expertise im Themenfeld oberflächennaher Grundwasserleiter liegt. Es ist nicht hinreichend berücksichtigt worden, dass es weit verbreitet Gebiete gibt, in denen poröse Schichten in großer Tiefe zwar wasserführend sind, dieses Wasser aber nicht am Wasserkreislauf teilnimmt. Als einzige hydraulische Sperre erwähnen die Gutachter Schichten des Zechsteines (S. A21/22) und geben an, dass ihnen Informationen über Potenzialdifferenzen und großräumige Grundwasserströmungen nicht vorliegen. Aus der Erdöl- und Erdgasexploration sind die hydraulischen Verhältnisse der Sedimentbecken tat- sächlich jedoch gut bekannt. Nicht nur die Zechsteinsalze, sondern auch Salzlagen in anderen stratigraphischen Schichten sowie mächtige Tonschichten wirken als hydraulische Sperren (vergl. Speicher- Kataster Deutschland, Müller & Reinhold 2011). Die oberflächennahen Grundwasserleiter, die der Trinkwassergewinnung dienen, stehen mit diesen tiefen Geosystemen und der Biosphäre meistens nicht in Verbindung. Für die Fluidbewegungen, also die Fließvorgänge von Gasen und Flüssigkeiten in tiefliegenden Schichten, sind die gängigen Vorstellungen und Verfahren zur Grundwassermodellierung ungeeignet.
Grundsätzlich sollte „Tight Gas“ nicht mit Schiefergas gleichgestellt werden. Bei der Erschließung von Erdgas aus dichten Gesteinen (Tight Gas) liegen inzwischen Erfahrungen aus vier Dekaden vor; anfangs war die Bezeichnung „unkonventionelles Gas“ hierfür vielleicht gerechtfertigt, weil der Er- schließungsaufwand deutlich höher ist als bei der Förderung aus gut durchlässigen Gesteinen. Inzwischen ist es Stand der Technik, diese Ressourcen durch hydraulische Bohrlochbehandlungen zu er- schließen und in Reserven zu überführen. Beim Tight Gas findet heute eine strikte Abgrenzung vom konventionellen Erdgas vielfach nicht mehr statt. So wird in Deutschland und in anderen Staaten in den Förderstatistiken zwischen der Produktion von Erdgas aus konventionellen Lagerstätten und aus Tight Gas-Vorkommen nicht mehr differenziert.
Obwohl die Gutachter anfangs eine Unterscheidung zwischen Tight Gas und Schiefergas vornehmen (S. A1), wird im weiteren Gutachten diese Differenzierung nicht beibehalten. Das ist umso unverständlicher, als anerkannt wird, dass die „Zechstein Ablagerungen“ (gemeint ist das mächtige Zech- stein-Salz, S. 21/22) als „hydraulische Barriere angesehen werden kann“. Tight Gas in dichten Sand- steinen des Rotliegenden liegt stets unter dieser Barriere, die das Durchbrechen von Frack-Fluiden in höhere Horizonte verhindert. Diese Barriere wirkt nicht nur hydraulisch abdichtend, sondern auch als geomechanische Barriere, über die hinaus keine Frackausbreitung erfolgt. Die Wirksamkeit dieser Barriere ist durch die Tatsache belegt, dass unterhalb des Zechsteinsalzes in Norddeutschland ein anderes Druckregime herrscht als in höheren Gesteinsschichten. Diese grundlegende Information ist Stand von Wissenschaft und Technik, findet im Gutachten aber keine Würdigung.
Weiterhin werden in Norddeutschland mögliche Barrieren im Mesozoikum und Känozoikum nicht genannt und offensichtlich ausgeschlossen, was sachlich unzutreffend ist.
Bisher durchgeführte Frackoperationen für die Erschließung von Gaslagerstätten werden im Gutachten keiner substantiellen Analyse unterzogen. Es fehlen insbesondere eine Einschätzung und die Beurteilung von Frackoperationen hinsichtlich erzielter bzw. erzielbarer Rissdimensionen. Die mechanischen Prozesse beim Frackvorgang werden nicht korrekt dargestellt (S. A3) und die geomechanische Wirkung von Barrieregesteinen nicht betrachtet.
In der „Bewertung der Gefährdungspotenziale ausgewählter Frack-Fluide“ (S. C11ff) zeigt sich die subjektive Argumentation der Autoren. So heißt es auf S. C15: „Anhand der Beurteilungswerte nach TrinkwV, WHO und MTVO wird die Eignung und Zulässigkeit eines Wassers als Trink- oder Mineralwasser beurteilt. Wenn Grundwasser durch Schadstoffeinträge die Nutzbarkeit als Trinkwasser verliert, liegt eine nachteilige Grundwasserveränderung vor.“ Diese Aussage ist unzutreffend. Das zitierte
Regelwerk gilt für Wasser oder Mineralwasser, das zum Trinken abgegeben wird, nicht aber für Grundwasser allgemein. Grundwasser ist nicht mit Trinkwasser gleichzusetzen. Die Geringfügigkeits- schwellenwerte aus den oben genannten Regeln sind für die Beurteilung des Gefährdungspotenzials der Frack-Fluide deshalb ungeeignet (Tab. C6). Im gesamten Gutachten ist die Trinkwasserverordnung fast 40-mal zitiert, um das Gefährdungspotenzial der Frack-Fluide zu belegen.
Die Aufgabe, die existierende breite Wissensbasis und die existierenden modernen Methoden der geo- physikalischen, geochemischen, geologischen, hydrogeologischen und mineralogischen Erkundung und Untersuchungen herauszuarbeiten, ist nicht erfolgt. Dagegen wird in der Studie der Eindruck er- weckt, dass generell erhebliche Wissensdefizite über den geologischen Untergrund bestehen. Die angeblich fehlende Datengrundlage für regionale Bewertungen entspricht nicht den Tatsachen.
Die in der UBA-Studie gewählten Typlokalitäten zu Schiefergasvorkommen sind nicht relevant, weil es in diesen nur ein geringes oder kein Schiefergaspotenzial gibt. Die durch die BGR-Studie ausgewiesenen Regionen mit hohem Schiefergaspotenzial (Norddeutsches Becken) wurden nur randlich betrachtet.
Zu den Ausführungen zur Frack-Technologie ist kritisch zu bemerken, dass vielfach Belege für die Aussagen in den zusammenfassenden Abschnitten über angebliche Unsicherheiten und/oder Wissensdefizite (A3.3, A4.4 und A5.4) fehlen.
Die vorläufigen Mengenangaben der BGR in der Studie „Abschätzung des Erdgaspotenzials aus dich- ten Tongesteinen (Schiefergas) in Deutschland“ (BGR 2012) wurden im UBA-Gutachten übernommen.
Die Hauptaussagen im Gutachten unterstreichen, dass eine Erkundung und Förderung von Schiefergas unter bestimmten Voraussetzungen mit dem Trinkwasserschutz vereinbar ist. Dieses deckt sich mit der Kernaussage der BGR (BGR 2012): Sofern die gesetzlichen Regelungen eingehalten, die erforderlichen technischen Maßnahmen getroffen und standortbezogene Voruntersuchungen durchgeführt wer- den, ist aus geowissenschaftlicher Sicht grundsätzlich ein umweltverträglicher Einsatz der Technologie möglich.
Hinsichtlich einer systematischen Einordnung unterschiedlicher Einsatzfelder der Frack-Technologie wird in dieser Stellungnahme empfohlen
• tiefe Frack-Operationen für die Gewinnung geothermischer Energie wegen der Rahmenbedingungen
o überwiegend Einsatz von Frischwasser als Frack-Fluid,
o große Anwendungstiefe (mehr als 3000m),
o begrenzte Rissausbreitung nach oben, oft durch Salzhorizonte limitiert,
• sowie die Erschließung von Tight Gas- und konventionellen Erdgaslagerstätten aufgrund der Rahmenbedingungen
o große Anwendungstiefe (in der Regel von 3000 bis 5000 m),
o relativ geringe Menge von Stützmittelfluid,
o Reservoirgestein immer von Barrieregesteinen (zumeist von Salz) überlagert
nicht in die zukünftige Bewertung der Erdgasgewinnung aus Tonschiefern und Kohleflözen einzubeziehen.

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